Hebammenbetreuung in Fürth 
Das große Glück ist manchmal ganz klein.“
 
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebamme Vanessa Splesnialy

Geltungsbereich:
Die AGB gelten für alle Leistungen und Kurse
der freiberuflichen Hebamme Vanessa Splesnialy
Albrecht-Dürer-Straße 3, 90766 Fürth

1. Leistungen und Kosten:
Die Leistungsempfängerin nimmt die Hilfe der freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch. Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.

1.1 abrechenbare Leistungen (Kassenleistung):
Beratung
Vorgespräch
Schwangerenvorsorge einschließlich Entnahme von Körpermaterial zur Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen
Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen
CTG- Überwachung (insofern ein Gerät vorhanden ist)
Geburtsvorbereitungskurse
Wochenbettbetreuung nach der Geburt (auch Hausbesuche)
Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings
Rückbildungskurse

1.2 Eigenanteil:
(1) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
(2) Gleiches gilt, falls keine gültige Mitgliedschaft in der angegebenen Kasse festgestellt werden kann.
(3) Wurde die Obergrenze von erstattungsfähigen Leistungen durch Inanspruchnahme mehrerer Hebammen überschritten, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen oder  privaten Krankenkasse übernommen. Die Hebamme stellt die Kosten daher privat in Rechnung. Um dies zu vermeiden, wird die Leistungsempfängerin die Hebamme über alle Leistungen informieren, die sie bei einer Kollegin auf Kassenkosten in Anspruch nehmen
wird bzw. bereits in Anspruch genommen hat.

1.3 Kosten für Kurse: Geburtsvorbereitungskurs & Rückbildungskurs
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Gebühren für versäumte Stunden werden nicht von der Kasse übernommen und daher von der Teilnehmerin selbst getragen, dabei ist der Grund der Versäumnis unerheblich. Die Gebühren für versäumte Stunden belaufen sich auf 15,92 € pro Zeiteinheit (60 Minuten). Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Die Hebamme ist berechtigt einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist, egal aus welchem Grund, nicht möglich. Auch auf das außerordentliche Kündigungsrecht nach §626 und §627 BGB wird ausdrücklich verzichtet. Die Anzahl der Partnerinnen/ Partnerstunden und die jeweils aktuelle Partnerinnen/ Partnergebühr eines Geburtsvorbereitungskurses entnehmen Sie bitte den aktuellen Angaben auf der Internetseite. Die Gebühr für die Partnerin/ den Partner wird vor dem Kursstart in Rechnung gestellt und wird unabhängig von der Teilnahme fällig. Die Erstattung dieser Gebühr kann bei der Krankenkasse angefragt werden (keine Garantie). Durch den Partner versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Kursgebühren ist nicht möglich.

1.4 Sonstige Wahlleistungen:
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung. Wahlleistungen aller Art (z.B. Kinesio-Taping, Low-Level-Lasertherapie, zusätzliche Wegegelder) sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

1.5 Privatpatientinnen:
Privatpatientinnen erhalten die Rechnung von der Hebamme. Die Gebühren richten sich nach der Hebammen-Privat-Gebührenordnung, in welchem die Hebamme tätig ist. Die Kostenerstattung von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren z.T. stark. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die Leistungserbringerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Die Hebammenrechnung ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Die Leistungsempfängerin ist (zusammen mit ihrem Partner) zur fristgerechten Zahlung verpflichtet, unabhängig von der Erstattung der Krankenversicherung bzw. der Beihilfe.

2. Anmeldung Kurse:
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über die Online Anmeldung der Website, der Hebamme Vanessa Splesnialy. Die Homepage ist unter www.hebamme-vanessa.de zu erreichen. Nach der Anmeldung über die "Kursliste" oder über das "Betreuungsformular" werden Ihre angegeben Daten aufgenommen und daraufhin die Betreuungs- und/oder Kurskapazität geprüft. Nach Zusage erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung per E-Mail, diese gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und ist somit auch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Bei der Anmeldung von Kursen ist keine automatische Wochenbettbetreuung inbegriffen. Diese muss separat gebucht und besprochen werden.

2.1 Bezahlung sonstiger Kurse (z. B. Säuglingspflegekurs, Q/A usw.)
Die Kursgebühr für die übrigen Kurse werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind eine Selbstzahlerleistung. Die in der Kursbeschreibung angegebene Gebühr ist ab der Anmeldung fällig, bzw. nach erhalt der Rechnung, und binnen von 7 Tagen per Überweisung auf das angegebene Konto zu begleichen.

3. Kursort:
Alle angebotenen Kurse finden ausschließlich online statt.

4. Kursorganisation:
Die Kursleiterin ist berechtigt, einzelne Kursstunden oder -zeiten kurzfristig zu verlegen, wenn dieses aus zwingenden oder organisatorischen Gründen notwendig ist. Die Kursleiterin legt im Rahmen Möglichkeiten einen neuen Termin fest und teilt diesen zeitnah mit.
Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist nicht möglich.

5. Kursstornierung:
Eine Stornierung der Teilnahme ist bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn möglich. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr fällig. Es sei denn, es gibt eine Ersatzteilnehmerin. Stornierungen sind schriftlich gegenüber der Hebamme vorzunehmen.
Stichtag für die Gültigkeit der Stornierung ist das Datum des Eingangs der Mitteilung bei der Hebamme (Posteingang bzw. E-Mail-Empfang).

6. Softlaser Vermietung:
Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung des Softlasers Lab Pen 50
Die Vermieterin ist und bleibt Eigentümer des Softlasers Lab Pen 50


6.1 Miettag:
Mindestmietzeit sind drei Tagesmieten. Da an Sonn- und Feiertagen keine Abholung statt findet müssen diese Tage grundsätzlich mit gebucht werden und zählen als zu bezahlende Miettage. Der Miettag endet an Werktagen spätestens nach 24 Stunden.

6.2 Mietpreise und Kaution:
Die Kosten für die Vermietung werden von den Krankenkasse nicht erstattet. Hierbei handelt es sich um eine Eigenleistung.
Die Tagesmiete beträgt 20 € (max. 24h), zuzüglich einer einmalig zu zahlenden Pauschale von 25 €.
Die Pauschale beinhaltet: Einweisung des Softlasers, Beratung zur Durchführung der Behandlung, Bring/Abholservice innerhalb von Fürth (max. Anfahrtsweg von 15 km), Endreinigung des Gerätes.
Eine Kaution von 100 € wird zur Vertragsunterzeichnung, dementsprechend zum Mietbeginn, in bar hinterlegt. Bei Abholung und Prüfung des Gerätes wird die Kaution in bar wieder zurück gezahlt.


6.3 Bezahlung:
Per Rechnung innerhalb von 7 Werktagen ab Rechnungsstellung.

6.4 Mietverlängerung:
Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Verlängerungswünsche werden nur schriftlich per Email angenommen, ein Telefonanruf alleine genügt grundsätzlich nicht.


6.5 Gerätemängel:
Zeigt sich beim Betrieb des Gerätes während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch des Gerätes ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz des Mietgerätes. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters von einem Fachbetrieb instandgesetzt.


6.6 Haftung:
Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen.
Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung des Mietgerätes stehen.


6.7 Verlust:
Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden gehen voll zu Lasten des Mieters (Wiederbeschaffungswert). Das Mietgerät bleibt grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

6.8 Versicherung:
Informieren Sie ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch des Mietgerätes, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.


7. Erreichbarkeit:
Hebammen sind nicht verpflichtet ständig erreichbar zu sein, sondern sollten die Leistungsempfängerin über ihre Erreichbarkeit aufklären.
Die Sprechzeiten von Hebamme Vanessa Splesnialy sind von Montag bis Freitag von 8-17 Uhr und nach Absprache. Es besteht kein Anspruch auf eine 24-Stunden-Erreichbarkeit. Erreichbar ist die Hebamme unter
folgender Handynummer: 0176416767 (wenn die Hebamme gerade nicht erreichbar ist, kann eine Nachricht mit Name und Grund der Kontaktaufnahme auf dem Anrufbeantworter bzw. eine SMS/Nachricht hinterlassen werden) und unter folgender Emailadresse: info@hebamme-vanessa. Außerhalb der Sprechzeiten werden Anfragen spätestens am folgenden Werktag beantwortet. E-Mails werden einmal täglich an Werktagen beantwortet.

8. Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Stillproblemen und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ ein Arzt bzw. eine vertretende Hebammenkollegin hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis; die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen oder die Leistungen ihrer Hebammenkollegin.
 
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